AKTION verlängert: Vorsorgewochen im Bestattungshaus Bovensmann – Jetzt kostenlos beraten lassen!

Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem Tod und dann noch mit dem eigenen? Eigentlich niemand! Schließlich hat man ja noch einige Jahre vor sich und sowieso gibt es Themen, die gerade viel dringender sind.

Und doch sollte man das Thema Bestattungsvorsorge angehen – je früher desto besser! Warum? Weil es ein gutes Gefühl ist zu wissen, dass für den Fall der Fälle alles geregelt ist. Die Angehörigen werden im „Fall der Fälle“ nicht noch zusätzlich belastet.

Seien Sie mutig und nehmen Sie sich selbst und Ihrer Familie eine Sorge ab. Denn es ist ein gutes Gefühl, eine Entscheidung zu treffen und Klarheit zu schaffen.

So klären Sie zu Lebzeiten Ihre Wünsche rund um die eigene Bestattung und sichern Ihr Geld auch im Falle einer möglichen Pflegebedürftigkeit vor dem Zugriff des Sozialamts.

Im Rahmen unserer Vorsorgewochen geben wir Ihnen gerne weitere Informationen rund um das Thema Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns an!

Jetzt Termin vereinbaren: 0 23 04 – 1 65 48!

Neues Bestattungsgesetz und Bestattungsvorsorge sorgten für Gesprächsstoff

Offener Seniorenstammtisch der CDU zu Gast im Bestattungshaus Bovensmann

Schwerte. Gut besucht war am Montagnachmittag das Bestattungshaus Bovensmann. Teilnehmer des offenen Seniorenstammtischs der CDU und weitere Interessierte waren gekommen, um sich über das neue Bestattungsgesetz und das Thema Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten zu informieren.

Bestattermeister Sascha Bovensmann wies zum einen auf die Bedeutung der finanziellen Vorsorge hin. Es reicht eben nicht, Geld für die eigene Bestattung auf einem Sparbuch zu hinterlegen. Hier kann das Sozialamt bei Bedarf nämlich drauf zugreifen und dieses Geld ohne Einwilligung des Betroffenen für die Pflege verwenden. „Wäre nicht das erste Mal, dass das für die Bestattung vorgesehene Geld weg wäre“, berichtet Sascha Bovensmann. Die Hinterlegung auf einem Treuhandkonto ist dagegen sicher und von der Stiftung Warentest empfohlen. Alternativ bietet sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung für diejenigen an, die monatlich kleine Beträge einzahlen möchten.

In einer Bestattungsvorsorge-Vereinbarung kann alles rund um die inhaltlichen Wünsche der Bestattung schon zu Lebzeiten geregelt werden. „Eigentlich sind der Phantasie hier keine Grenzen gesetzt. Eine Kundin hat sich beispielsweise in ihre Vorsorge-Vereinbarung eintragen lassen, dass es bei ihrer Beerdigung ein Glas Prosecco für jeden Trauergast geben soll, weil sie und ihre Freundinnen gerne zusammen Prosecco trinken“, erzählt Sascha Bovensmann. Von der Art der Bestattung bis zur Musik bei der Zeremonie – jeder sollte so bestattet werden, wie er möchte, war sich der Bestatter mit den Zuhörern einig.

Allerdings wies Bovensmann in diesem Zusammenhang auf das neue Bestattungsgesetz in NRW seit 1. Oktober 2014 hin, welches dem freien Verfügen über die Urne, wie z.B. in den Niederlanden, weiter einen Riegel vorschiebt. Die Einführung einer Sechs-Wochen-Frist für Aschebeisetzungen lässt hier keine Spielräume mehr zu. Die Einäscherung muss sogar schon nach 10 Tagen vollzogen werden.

Er appellierte zum Schluss an die Anwesenden, das Thema Bestattungsvorsorge in trockene Tücher zu bringen, um einen Haken dahinter machen zu können. Mit einem verschmitzten Lächeln erklärt er: „Ein gutes Gefühl, denn danach kann man sich ganz auf die 30 oder 40 Jahre freuen, die noch vor einem liegen.“

Alle, die den Vortrag verpasst haben, können sich jederzeit kostenlos im Bestattungshaus Bovensmann, gegenüber dem Rathaus, zum Thema Bestattungsvorsorge beraten lassen:
T. 0 23 04 – 1 65 48.